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   OLG München, 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13, 1 Ws 1063/13   

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https://dejure.org/2014,753
OLG München, 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13, 1 Ws 1063/13 (https://dejure.org/2014,753)
OLG München, Entscheidung vom 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13, 1 Ws 1063/13 (https://dejure.org/2014,753)
OLG München, Entscheidung vom 10. Januar 2014 - 1 Ws 1062/13, 1 Ws 1063/13 (https://dejure.org/2014,753)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 230
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath"

    Auszug aus OLG München, 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13
    Es ist insoweit eine "integrative Betrachtung" vorzunehmen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.08.2013, 2 BvR 371/12, NJW 2013, 3228-3231).

    Die Fortdauer der Unterbringung gem. § 63 StGB ist jedoch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.08.2013 nur gerechtfertigt, wenn vom Verurteilten auch zum Zeitpunkt der Fortdauerentscheidung solche rechtswidrigen Taten zu erwarten sind, die auch die Anordnung der Maßregel gem. § 63 StGB rechtfertigen würden (BVerfG-Beschluss vom 26.08.2013 a.a.O.).

  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus OLG München, 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13
    Die aktuell vom Verurteilten in Freiheit zu erwartenden rechtswidrigen Taten müssen somit erheblich i. S. v. § 63 StGB sein (vgl. den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.07.2013, 2 BvR 298/12, zitiert nach juris, in welchem die insoweit erforderliche Erheblichkeit näher eingegrenzt wird).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG München, 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13
    Gleichfalls fehlt eine Darlegung, ob einer solchen Gefahr aus psychiatrischer Sicht ggfs. durch Mittel der Führungsaufsicht (im Falle einer Aussetzung der Maßregel zu Bewährung) begegnet werden könnte (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.07.2013, 2 BvR 2957/12, zitiert nach juris sowie weiterer Beschluss vom 05.07.2013, 2 BvR 789/13 in NStZ-RR 2013, 360 sowie Beschluss vom 16.05.2013, 2 BvR 2671/11).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 789/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG München, 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13
    Gleichfalls fehlt eine Darlegung, ob einer solchen Gefahr aus psychiatrischer Sicht ggfs. durch Mittel der Führungsaufsicht (im Falle einer Aussetzung der Maßregel zu Bewährung) begegnet werden könnte (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.07.2013, 2 BvR 2957/12, zitiert nach juris sowie weiterer Beschluss vom 05.07.2013, 2 BvR 789/13 in NStZ-RR 2013, 360 sowie Beschluss vom 16.05.2013, 2 BvR 2671/11).
  • BVerfG, 16.05.2013 - 2 BvR 2671/11

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus; Grundsatz der

    Auszug aus OLG München, 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13
    Gleichfalls fehlt eine Darlegung, ob einer solchen Gefahr aus psychiatrischer Sicht ggfs. durch Mittel der Führungsaufsicht (im Falle einer Aussetzung der Maßregel zu Bewährung) begegnet werden könnte (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.07.2013, 2 BvR 2957/12, zitiert nach juris sowie weiterer Beschluss vom 05.07.2013, 2 BvR 789/13 in NStZ-RR 2013, 360 sowie Beschluss vom 16.05.2013, 2 BvR 2671/11).
  • OLG Bamberg, 26.02.2014 - 1 Ws 52/14

    Entscheidung über die Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen

    Hieraus folgt, dass eine integrative Betrachtung, d.h. eine Auseinandersetzung mit der Bedeutung der von dem Untergebrachten begangenen Taten und deren indizieller Bedeutung für seine zukünftige Gefährlichkeit ebenso wie mit der Art und der Bedeutung der von dem Untergebrachten zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Freiheit zu erwartenden Taten und dem Grad der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung stattzufinden hat (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13 [bei Juris]).

    Es ist insoweit eine "integrative Betrachtung" vorzunehmen (vgl. OLG München, Beschluss vom 10.01.2014 - 1 Ws 1062/13 [bei Juris] m.w.N.).

  • OLG Celle, 09.07.2021 - 2 Ws 194/21

    Recht auf Vertrauen in übliche Postlaufzeiten; Stempel des Briefzentrums als

    Zu verlangen ist die Konkretisierung der Art und des Grades der Wahrscheinlichkeit zukünftiger rechtswidriger Taten, die von dem Untergebrachten drohen, wobei auf die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles einzugehen ist (OLG Celle, Beschluss vom 24. April 2019, 2 Ws 77/19; OLG München, Beschluss vom 10. Januar 2014, NStZ-RR 2014, 230).
  • OLG Brandenburg, 15.06.2021 - 1 Ws 43/21

    Voraussetzungen der Aussetzung der weiteren Vollziehung der wegen schwerer

    In die Entscheidung über die Aussetzungsreife ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einzubeziehen und zu erwägen, welche Art von Straftaten mit welcher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. OLG München NStZ-RR 2014, 230).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 1 Ws 4/20

    Voraussetzungen der Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in

    In der Entscheidung über die Aussetzungsreife ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einzubeziehen und zu erwägen, welche Art von Straftaten mit welcher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. OLG München NStZ-RR 2014, 230).
  • OLG Brandenburg, 31.07.2019 - 1 Ws 110/19

    Entscheidung über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    In der Entscheidung über die Aussetzungsreife ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einzubeziehen und zu erwägen, welche Art von Straftaten mit welcher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. OLG München NStZ-RR 2014, 230).
  • OLG Hamm, 13.02.2014 - 1 Vollz (Ws) 543/13

    Bewertung des Grads der Rückfallgefahr eines Untergebrachten für die Entscheidung

    Um diese Gefährdung bewerten und in eine Abwägung mit dem Freiheits- und Resozialisierungsinteresse des Betroffenen einstellen zu können, ist es aber auch erforderlich, den Grad der Gefahr eines Rückfalls im Entweichensfalle nachvollziehbar zu bewerten (vergleichbar der Gefahrenbewertung im Rahmen einer Aussetzungsentscheidung nach § 67d Abs. 2 StGB, vgl. dazu OLG München, Beschl. v. 23.01.2014 - 1 Ws 1062/13 u.a. = BeckRS 2014, 02230).
  • OLG Brandenburg, 24.05.2018 - 1 Ws 53/18

    Verhältnismäßigkeit einer lang andauernden Unterbringung in einem psychiatrischen

    Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es mit Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und deren Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297; Beschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 - Rn. 47, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. September 2014 - 1 Ws 348/14 - OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Juni 2014 - 2 Ws 271/14 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 2014 - 3 Ws 135/14 - KG, Beschluss vom 30. März 2014 - 2 Ws 29/14 - OLG Bamberg; Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 Ws 52/14 - OLG München, Beschluss vom 10. Januar 2014 - 1 Ws 1062/13 - jeweils zitiert nach juris).
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